Seit dem 1. Juli ist die städtische Verordnung über die akustischen Bedingungen wieder in Kraft. Sie regelt die Bauzeiten, um sicherzustellen, dass die Bautätigkeiten mit dem Recht der Bürger auf Ruhe vereinbar sind, insbesondere in den Haupttourismusmonaten.
Die Vorschriften für Arbeiten, die mit schweren Maschinen durchgeführt werden oder Lärm verursachen, legen strenge Zeitfenster für deren Ausführung fest. So dürfen in den Monaten Juli und September Arbeiten, die Lärmbelästigung verursachen können, nur zwischen 09:00 und 14:00 Uhr sowie zwischen 17:00 und 20:00 Uhr durchgeführt werden.
Darüber hinaus sind zwischen dem 1. und 31. August Bauarbeiten auf städtischem Grund, auf dem Wohnnutzung erlaubt ist, vollständig verboten. Ausgenommen sind lediglich kleine Projekte, die keinen Lärm verursachen oder die Nachbarn stören, sowie dringende oder im öffentlichen Interesse liegende Eingriffe, die aus Gründen der Notwendigkeit oder Gefahr durchgeführt werden müssen.
Die Verordnung unterscheidet zwischen den verschiedenen Aktivitäten, die voraussichtlich Lärmbelästigung verursachen, und enthält Maßnahmen zur Minderung ihrer Auswirkungen. Der Stadtrat betont, dass diese Bestimmungen ein Gleichgewicht zwischen „Bauarbeiten und anderen Aktivitäten“ anstreben. Freizeit mit dem individuellen Recht auf Ruhe."
Der Stadtrat hat die Einwohner um ihre Mitarbeit gebeten, um die Einhaltung der Vorschriften während der Sommermonate zu gewährleisten. „Wir bitten die Einwohner, Unternehmen „Und die Besucher müssen sich engagieren, um sicherzustellen, dass die Touristensaison ohne Lärmbelästigungen verläuft“, betonten städtische Quellen und erinnerten an den ausgesprochen touristischen Charakter der Gemeinde.






