Wer sein Grundstück nicht sauber hält, wird von Ondara mit einer Strafe von bis zu 3.000 Euro belegt Wer sein Grundstück nicht sauber hält, wird von Ondara mit einer Strafe von bis zu 3.000 Euro belegt
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Wer sein Grundstück nicht sauber hält, wird von Ondara mit einer Strafe von bis zu 3.000 Euro belegt

04 Juni 2024 - 11: 56

Der Bürgermeister von Ondara, José Ramiro, der Stadtrat von LandwirtschaftDer Stadtrat für Umwelt, Gemeindegebiet und Wasserwirtschaft, Miguel Gomis, und der Geschäftsführer des städtischen Unternehmens SINMA, Jordi Dominguis, gaben in Begleitung des Polizeichefs von Ondara, Toni Galiano, bekannt, dass die Gemeindeverordnung zur Reinigung, Instandhaltung, Baumpflanzung und Einzäunung von unbebauten Grundstücken am 27. Mai in Kraft getreten ist. Die vom Stadtrat von Ondara am 27. März 2024 verabschiedete Verordnung lag anschließend einen Monat lang zur öffentlichen Kommentierung aus, bevor sie in Kraft trat. Sie gilt nun im gesamten Gemeindegebiet von Ondara.

Die Verordnung regelt die materiellen und formalen Anforderungen an die Reinigung und Schließung von Grundstücken sowie die Sanktion bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Erhaltungspflicht und den subsidiären Vollzug als kommunale Reaktion auf die Untätigkeit einiger Eigentümer.

Laut dem Stadtrat für die Region, Miguel Gomis, ist das Wichtigste an dieser Verordnung, „dass die Sanktionsregelung darin enthalten ist“. Zur Ausarbeitung der Verordnung wurden die Vorschläge und Beiträge des Agrari Consell gesammelt. Der Stadtrat von Ondara ist der Ansicht, dass die Reinigung von Grundstücken in der Gemeinde, insbesondere von Grundstücken ländlicher Natur, ein Problem für das Zusammenleben und die Gesundheit der Bürger darstellt; und dass die aktuellen Vorschriften weder ein Sanktionsregime enthielten noch einen Großteil des aktuellen Problems abdeckten. Grund, warum diese neue kommunale Regelung gefördert wurde.

Grundlage der Verordnung ist die Notwendigkeit, die Pflege, Reinigung und Einfriedung der Grundstücke an die Gegebenheiten und Realitäten des heutigen Zusammenlebens der Bürger anzupassen. Ziel ist es, die Folgen der Nichteinhaltung der Mindestbedingungen für öffentliche Dekoration, Sicherheit und Gesundheit auf den Grundstücken und Grundstücken durch Bürger zu vermeiden, die oft von Nagetieren, Wildschweinen, Insekten, Abfällen und Unkraut befallen sind; und andererseits die Probleme des Zusammenlebens der Bürger zu lösen, die diese Untätigkeit mit sich bringt.

Miguel Gomis hat hervorgehoben, dass es wichtig ist, zu betonen, dass Artikel 6 der Verordnung, „Roundung und Säuberung“, besagt, dass „die Eigentümer und andere, die zur Einhaltung dieser Verordnung verpflichtet sind, die ländlichen Vermögenswerte, Grundstücke und Grundstücke, die sie besitzen, instand halten müssen.“ Diese Verordnung betrifft ordnungsgemäß die Entfernung der Vegetationsschicht und der Materialien, die brennbar sind oder Brände verursachen können, und muss außerdem für die Sammlung und Beseitigung dieser Überreste und Materialien sorgen. und dass davon ausgegangen wird, dass diese Verpflichtung in allen Bodenarten dauerhaft durchsetzbar ist. Alle müssen vor dem 1. Mai eines jeden Jahres ordnungsgemäß geräumt sein und während der gesamten Sommerperiode geräumt bleiben. Bei Erreichen dieses Datums kann der Stadtrat die Einhaltung dieser Verpflichtung überprüfen und im Falle der Nichteinhaltung die entsprechenden Sanktionen gemäß den Bestimmungen des Sanktionsregimes dieser Verordnung sowie Zwangsgelder verhängen, ohne dies zu tun Beeinträchtigung der Klage durch subsidiäre Vollstreckung.

Verstöße wegen Nichteinhaltung

Verstöße gegen diese Verordnung werden in die Kategorien „sehr schwer“ (Bußgeld bis zu 3.000 Euro), „schwer“ (Bußgeld bis zu 1.500 Euro) und „geringfügig“ (Bußgeld bis zu 750 Euro) eingeteilt. Sind sehr schwere Straftaten Verstöße gegen Handlungen und Unterlassungen, die eine Nichteinhaltung der Vorschriften darstellen, die sich auf die Gesundheit und Sicherheit von Grundstücken und Gebäuden auswirken, und insbesondere wiederholte Nichteinhaltung der unter anderem in Artikel 6 dieser Verordnung vorgesehenen Verpflichtung.

Konklusion schwere Straftaten Handlungen und Unterlassungen, die eine Nichteinhaltung von Sicherheits-, Gesundheits- oder Dekorationsvorschriften darstellen, die die Gesundheit und/oder Sicherheit von Personen oder Eigentum geringfügig beeinträchtigen, und insbesondere eine Nichteinhaltung der in Artikel 6 genannten Verpflichtung Andere.

Gelten als Leichte Mängel: Unbebaute Grundstücke nicht von Unkraut und unerwünschter Vegetation freihalten; Mist ausbringen, verschwenden Feststoffe, Böden aus dem Abbau von Rohstoffen auf unbebauten Grundstücken und Freiflächen in öffentlichem oder privatem Besitz; Ablagerung von Abwasser, Gelen, jeglicher Art von Flüssigkeiten, die aus Abfällen menschlicher oder industrieller Tätigkeit entstehen, Zurücklassen von toten Tieren, Koten oder Ausscheiden auf unbebauten Grundstücken oder Freiflächen; Verzögerung bei der Einhaltung der Beschlüsse des Bürgermeisters oder eines delegierten Stadtratsmitglieds; alle durch diese Verordnung verbotenen oder nicht zulässigen Aktivitäten, die nicht einzeln als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden, werden im Hinblick auf wirtschaftliche Sanktionen als geringfügige Ordnungswidrigkeit betrachtet; und alle Verstöße gegen diese Verordnung, die nicht als sehr schwerwiegend oder schwerwiegend einzustufen sind.

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