Gestern hat die ordentliche Plenarsitzung des Stadtrats von Calp die neue Verordnung verabschiedet, die erstmals die Nutzung städtischer Sportanlagen regelt. Diese Entwicklung ermöglicht eine besser organisierte und zugänglichere Verwaltung der Sportanlagen, was sowohl den Sportlern als auch der Öffentlichkeit zugutekommt.
Der verabschiedete Text legt einen klaren Rahmen für den Zugang und die Nutzung der Einrichtungen fest. Er enthält Einzelheiten zu Öffnungszeiten und Feiertagen und legt vier Nutzungskategorien fest: kostenlos, normal, außerordentlich und für Sportveranstaltungen. Er regelt außerdem die Reservierungs- und Zugangsverfahren und legt fest, ob in jedem Fall eine vorherige Genehmigung erforderlich ist.
Eine wichtige Neuerung der Verordnung ist die altersgerechte Verteilung der Nutzungszeiten. Ziel ist es, sportliche Aktivitäten für Minderjährige zu altersgerechten Zeiten zu ermöglichen. Darüber hinaus sind spezifische Regelungen für jede Art von Anlage vorgesehen und es wird ein Strafsystem für Personen eingeführt, die die Räumlichkeiten missbrauchen.
Die Verordnung verfolgt drei grundlegende Ziele: die Förderung der Sportausübung für alle Bürger, die Erweiterung des Sportangebots in der Gemeinde und die gerechte und effiziente Regelung des Zugangs zu Einrichtungen. Sie sieht zudem die Möglichkeit vor, dass regionale und nationale Sportverbände Einrichtungen für offizielle Wettkämpfe und Versammlungen reservieren können.
Steueränderung
Ein weiterer Punkt, der in der Plenarsitzung diskutiert wurde, war die Annahme einer Änderung der Kraftfahrzeugsteuerverordnung. Damit wird eine Einschränkung beseitigt, die bestimmte Steuerzahler daran hinderte, beim Kauf neuer Fahrzeuge von Steuerermäßigungen zu profitieren. Die Ermäßigung gilt nun für alle Fahrzeughalter, die die objektiven Kriterien hinsichtlich ihres Schadstoffpotenzials erfüllen.
Lokale Feiertage 2026
Schließlich wurden die lokalen Feiertage für das kommende Jahr 2026 genehmigt. Diese sind Mittwoch, der 5. August, zu Ehren des Festes Unserer Lieben Frau vom Schnee und Donnerstag, der 22. Oktober, zu Ehren des Allerheiligsten Christus Unserer Lieben Frau.






