Der Ausschuss des Unternehmens Marina Salud hat über einen neuen Beschluss der Arbeitsinspektion berichtet, in dem bestätigt wird, dass das Unternehmen Marina Salud SA die gesetzlichen und vereinbarten Normen und Grenzwerte in Bezug auf Arbeitszeit und Urlaub überschritten hat.
Konkret hat das Unternehmen der Aussage des Ausschusses zufolge eine unzureichende Berechnung der Urlaubstage vorgenommen, die Arbeitnehmern mit befristeten Vollzeitverträgen für deren Abrechnung, Zahlung und Beiträge nach Ablauf des Vertrags zustehen, obwohl dies nicht der Fall war genießen, wie in Artikel 147 des Königlichen Gesetzesdekrets 8/2015 vom 30. Oktober festgelegt.
Dem Bericht der Arbeitsinspektion zufolge widerspricht die von Marina Salud verwendete Berechnungsmethode der im Arbeitnehmerstatut festgelegten Regelung für den Jahresurlaub.
Infolgedessen verlangt die Arbeitsinspektion vom Konzessionärsunternehmen, die Gehaltsunterschiede für den Zeitraum zwischen dem 01 und dem 07 zu berechnen, die ergänzende Liquidation durchzuführen und die geschuldeten Beträge zu begleichen Zeitraum.
Ebenso ist das Unternehmen verpflichtet, nach Vertragsende eine angemessene Berechnung der aufgelaufenen Urlaubstage zur Abrechnung, Zahlung und Angebotserstellung durchzuführen, wenn der besagte Urlaub nicht in Anspruch genommen wurde, gemäß den Bestimmungen des Artikels 147 des Königlichen Gesetzesdekrets Nr. 8 /2015 vom 30. Oktober.
Der Betriebsrat bringt seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass er sich erneut an die Arbeitsaufsichtsbehörde wenden muss, um sicherzustellen, dass die Rechte der Arbeitnehmer respektiert werden, da allen diesen Beschwerden vergebliche Versuche vorausgegangen waren, die Firma Marina Salud (Grupo Ribera Salud) zur Übernahme der Rechte zu bewegen notwendige Maßnahmen zur Einhaltung der Arbeitsgesetzgebung.






