Der High Court of Justice ordnet eine Wiederholung des Urteils im „Brugal-Fall“ zur Vergabe von Abfallentsorgungsverträgen in Calp an.
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Der High Court of Justice ordnet eine Wiederholung des Urteils im „Brugal-Fall“ zur Vergabe von Abfallentsorgungsverträgen in Calp an.

Verónica Blasco

Journalist
03 März 2026 - 13: 30

Der Oberste Gerichtshof (TSJ) hat der Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Gerichts von Alicante vom 24. Oktober 2022 stattgegeben, mit dem die Telefonüberwachung des Geschäftsmanns, dem der Müllentsorgungsdienst übertragen worden war, sowie die im Zuge dieser Überwachung gewonnenen Beweismittel für nichtig erklärt wurden.

Der Oberste Gerichtshof ist der Ansicht, dass die vom Gericht beschlossene Aufhebung nicht gerechtfertigt war, und hebt diesen Beschluss auf. Er ordnet an, dass ein neues Urteil gefällt wird, in dem die Beweismittel, die zu Unrecht vom Verfahren ausgeschlossen wurden, berücksichtigt werden.

In seinem Urteil wiederholt der Oberste Gerichtshof die bereits im Urteil von 2024 im Zusammenhang mit dem Hauptverfahren des „Brugal-Falls“ dargelegten rechtlichen Gründe, in denen er feststellte, dass die Anordnung zur Genehmigung des Abhörens des Telefons des Geschäftsmanns ausreichend gerechtfertigt war.

In dem mittlerweile aufgehobenen Urteil wurde der ehemalige Bürgermeister von Calp verurteilt. Francisco Javier Morató Vives und die ehemaligen stellvertretenden Bürgermeister Fernando Penella y Juan Roselló Wegen fortgesetzter Bestechung, Machtmissbrauchs und Betrugs gegenüber der Regierung, unter Berücksichtigung des mildernden Umstands der unangemessenen Verzögerung, wurde er zu zweieinhalb Jahren Haft und einem zehnjährigen Verbot der Bekleidung öffentlicher Ämter verurteilt. Alle drei wurden vom Vorwurf der Veruntreuung öffentlicher Gelder und im Fall von Roselló zusätzlich vom Vorwurf der Geldwäsche freigesprochen.

Asimismo, der Unternehmer Ángel Fenoll Für dieselben Verbrechen wurde er zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt, Francisco ArtachoRosellós Schwager wurde wegen Bestechung und Machtmissbrauchs zu zwei Jahren Haft verurteilt. Drei weitere Angeklagte wurden freigesprochen, darunter der ehemalige Konzessionsleiter, Rosellós Ehefrau und einer der Söhne des Geschäftsmanns.

Mit dieser Entscheidung muss das Verfahren zur erneuten Entscheidung an das Provinzgericht Alicante zurückverwiesen werden, wobei die zunächst für ungültig erklärten Beweismittel berücksichtigt werden müssen. Damit wird eines der mit dem „Fall Brugal“ in der Provinz Alicante verbundenen Gerichtsverfahren wieder aufgenommen.

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