El Gemeinde Teulada hat einen Leitfaden mit Schritten vorgelegt, die zur Ausübung des Wahlrechts im Hinblick auf die nächsten Wahlen im Jahr 2023 zu befolgen sind. Gemeinsam mit dem Provinzrat von Alicante richtet der Rat die Anweisungen insbesondere an internationale Bürger, die in der Stadt wohnen.
Um bei den Kommunalwahlen am 28. Mai 2023 wählen zu können, ist es unbedingt erforderlich, dass sich jeder in der Gemeinde registriert, sowie den Willen zur Stimmabgabe beantragt und den Ausweis des Herkunftslandes vorlegt.
Wer darf abstimmen? Spanier, Bürger der Europäischen Union und Bürger von Ländern mit Abkommen: Vereinigtes Königreich, Norwegen, Bolivien, Kap Verde, Kolumbien, Korea, Chile, Ecuador, Island, Paraguay, Peru, Trinidad und Tobago und Neuseeland.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um wählen zu können?
- Volljährig sein (18 Jahre) am Tag der Abstimmung.
- Nicht in einer irregulären Situation sein.
- Das Recht auf aktives Wahlrecht darf nicht entzogen werden.
- Seien Sie in Spanien wohnhaft und im Rathaus Ihres Wohnortes registriert.
- die Absicht bekundet haben, vor dessen Schließung an der Wahlzählung teilzunehmen und sich bei ihr registrieren zu lassen.
Die Anmeldefristen variieren je nachdem, ob sie Einwohner der Europäischen Union oder Länder mit einem Abkommen sind:
- Für Bürger der Europäischen Union endet die Laufzeit am 30. Januar 2023.
- Für Staatsangehörige von Ländern mit Abkommen können sie vom 1. Dezember 2022 bis 15. Januar 2023 durchgeführt werden.
Einwohner der Europäischen Union
- Wenn ich in früheren Wahlverfahren meinen Wahlwunsch geäußert habe und noch in derselben Gemeinde gemeldet bin, muss ich KEIN Verfahren durchführen, da ich noch in der Wählerzählung registriert bin.
- Um zu überprüfen, ob ich bei der Wahlzählung registriert bin, kann ich zum SIT gehen.
- Wenn ich registriert bin, aber meinen Wahlwunsch noch nicht geäußert habe, muss ich zur Ausübung des Wahlrechts eine förmliche Willenserklärung abgeben. Ich habe zwei Möglichkeiten:
- Wenn ich über eine digitale Signatur verfüge, kann ich die Website des Nationalen Instituts für Statistik (INE) aufrufen und den Schritten im Abschnitt „Verfahren“ folgen: https://sede.ine.gob.es/
- Wenn ich keine digitale Signatur habe oder Hilfe bei diesem Verfahren benötige, kann ich mich an das SIT des Rathauses von Teulada oder das SIT Espai La Senieta de Moraira wenden; während der Geschäftszeiten bis 30.
- Wenn ich in Spanien wohne, aber noch nicht registriert bin, muss ich mich zum Rathaus begeben, um mich zu registrieren und die Erklärung der Wahlbereitschaft abzugeben, indem ich die oben genannten Schritte befolge.
Einwohner von Ländern mit Vereinbarung
- Wenn ich aus einem Land mit Abkommen komme (Vereinigtes Königreich, Norwegen, Bolivien, Kap Verde, Kolumbien, Korea, Chile, Ecuador, Island, Paraguay, Peru, Trinidad und Tobago oder Neuseeland), muss ich mich jedes Mal in das Wählerverzeichnis eintragen Ich möchte abstimmen.
- Um das Wahlrecht auszuüben, muss ich zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen den Personalausweis/Reisepass und die Aufenthaltserlaubnis in Spanien vorlegen, die die in der entsprechenden Vereinbarung geforderte Zeit erfüllt.
Die erforderlichen Zeiten sind:
- 3 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung für britische Staatsbürger.
- 3 Jahre am Wahltag für norwegische Staatsbürger.
- 5 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung für Bolivien, Kap Verde, Kolumbien, Korea, Chile, Ecuador, Island, Paraguay, Peru, Trinidad und Tobago und Neuseeland.
Zusätzliche Anforderungen für Einwohner des Vereinigten Königreichs:
- Dass sie im Besitz der entsprechenden Aufenthaltserlaubnis in Spanien sind.
- Dass sie seit mindestens 3 Jahren vor ihrem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis eine Aufenthaltserlaubnis in Spanien haben.
- Dass sie im Gemeinderegister der Gemeinde ihres gewöhnlichen Aufenthalts eingetragen sind.
- Dass sie gemäß dem im vorherigen Abschnitt erläuterten Verfahren in der Wahlzählung der ausländischen Einwohner in Spanien registriert sind.
Bürgerservice
Der Stadtrat von Teulada stellt allen Bürgern von 9 bis 00 Uhr bis zum 14 für Einwohner der Europäischen Union den persönlichen Betreuungsdienst zur Konsultation und Registrierung in der Wahlzählung über das SIT zur Verfügung. Vom 00. Dezember 30 bis 01. Januar 2023 für Einwohner aus Ländern mit Abkommen.
Darüber hinaus wird ein zusätzlicher Service vom 1. bis 7. Dezember 2022 und vom 9. bis 13. Januar 2023 von 9:00 bis 14:00 Uhr angeboten. Es wird eine Person geben, die sich ausschließlich der Unterstützung der Bürger widmet, die dieses Verfahren durchführen müssen.






